Montag, 26. September 2016

Antrag und Willenserklärung

Dietlind Schmidt beantragt seit Jahren monatlich das "Grundrecht auf das Existenzminimum" - sie füllt keinen Hartz-IV-Antrag* aus, sondern beansprucht unmittelbar ihre Grundrechte.


(* Hartz-IV-Antrag = bürgerlicher Vertrag auf freiwillige Leistungen für bestimmte Menschen, die sich als "arbeitsuchend" bezeichnen (lassen) und sich damit freiwillig oder notgedrungen den "AGB" des zuständigen Jobcenters überantworten, auch wenn diese standardmäßig, in der Realität in den meisten Fällen, die Grundrechtsgewährung einer Gehorsamspflicht nachordnen oder beides zumindest koppeln.)

Hier ein Antrag, wie Dietlind Schmidt ihn regelmäßig stellt >>